So unterstützt dich deine Krankenkasse 

Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Alle Kurse (ausgenommen Stöpselsport und Striezelsport) sind von der zentralen Prüfstelle für Prävention nach § 20 Abs.4 Nr. 1 SGB V zertifiziert. Das bedeutet, deine gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kurskosten ganz oder teilweise. Bitte erfrage vor Kursbeginn bei deiner Krankenkasse die Kostenübernahme für den jeweiligen Kurs. Wichtig: Die Krankenkassen erstatten die Kurskosten nur, wenn du an mindestens 80% der Kurseinheiten teilgenommen hast. 

Und so geht´s: 

  • Kostenübernahme bei der Krankenkasse erfragen
  • Für deinen Wunschkurs anmelden
  • Kursgebühr überweisen
  • an mindestens 80% der Kurseinheiten teilnehmen
  • Teilnahmebestätigung am Ende des Kurses an deine Krankenkasse schicken