So unterstützt dich deine Krankenkasse
Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Alle Kurse (ausgenommen Stöpselsport und Striezelsport) sind von der zentralen Prüfstelle für Prävention nach § 20 Abs.4 Nr. 1 SGB V zertifiziert. Das bedeutet, deine gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kurskosten ganz oder teilweise. Bitte erfrage vor Kursbeginn bei deiner Krankenkasse die Kostenübernahme für den jeweiligen Kurs. Wichtig: Die Krankenkassen erstatten die Kurskosten nur, wenn du an mindestens 80% der Kurseinheiten teilgenommen hast.
Und so geht´s:
- Kostenübernahme bei der Krankenkasse erfragen
- Für deinen Wunschkurs anmelden
- Kursgebühr überweisen
- an mindestens 80% der Kurseinheiten teilnehmen
- Teilnahmebestätigung am Ende des Kurses an deine Krankenkasse schicken